Tagung über die neue Ersatzbaustoffverordnung

Die ErsatzbaustoffV (EBV), die seit dem 6.1.2011 im 2. Entwurf vorliegt, stellt ein bundeseinheitliches gesetzliches Regelwerk zur Einstufung und zum Einbau von Ersatzbaustoffen dar. Sie wird die länderspezifischen Regelungen wie beispielsweise die LAGA M 20 oder darauf basierende Erlasse ablösen, so dass zukünftig über die Ländergrenzen hinaus Beurteilungsgrundlagen der Umweltverträglichkeit von Ersatzbaustoffen vorliegen werden.

Die demnächst durch die EBV vorgegebene Auswahl und Einstufung von Materialien zur Verwertung in technischen Bauwerken sind Beispiele für Anwendungsschritte, die Praktiker beachten müssen.

Dies gilt ebenso für aus dem Projektgeschäft anfallende mineralische Stoffe wie z.B. Boden und Bauschutt, wie für kontinuierliche Stoffströme aus industriellen Reststoffen und Aufbereitungsanlagen.

Auch zur Qualitätssicherung der Ersatzbaustoffe sind dem 2. Entwurf konkretere Regeln zu entnehmen.

Informationen für die Planung und die Entscheidungen in der Praxis
Für Entscheidungsträger und Anwender, die sich mit Stoffströmen zur Verwertung in technischen Bauwerken beschäftigen, ist es wichtig, sich auf die Veränderungen vorzubereiten, die auf die betroffenen Gewerke zukommen werden.

Es sind somit nicht nur die Produzenten oder Anbieter der Ersatzbaustoffe angesprochen, sondern auch diejenigen, die den Einbau oder die Weiterverwendung der Ersatzbaustoffe zukünftig anders planen und ausschreiben müssen.

mehr Infos zur Tagung am 18.3.2001 in Dortmund  unter: http://www.umweltkolleg.de/index-Dateien/umweltkollegEBV2.htm