Gesundheit im Betrieb

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung, zum Gesundheitsschutz und zur menschengerechten Arbeitsgestaltung zu leisten. Der Exculpations-  oder Compliance Gedanke steht hier oftmals im Vordergrund. Die gesetzliche Pflichtübung ist aber nur die unterste Stufe einer Reifegradentwicklung innerhalb eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Neben den gesetzlichen Forderungen können Unternehmen aus ihrer allgemeinen sozialen Verantwortung (CSR) oder aber auch aus einer erkannten ökonomischen Notwendigkeit heraus mehr als die Pflichtübungen tun. Dabei spielt der demografische Wandel eine große Rolle. Die Fachexperten bewerten dies wie folgt

  • Die Anzahl der Menschen in Deutschland im Alter von 20-65 Jahren wird sich bis zum Jahre 2060 um 17 Millionen verringern.
  • Bis zum Jahre 2020 wird die Generation 50+ (bis 65) den größten Anteil der Bevölkerung stellen
  • Der Arbeitsfähigkeits-Index in der Generation 50+ sinkt um ca. 30%
  • Die Anzahl der Fehltage aufgrund psychischer Belastungen steigt bedrohlich

Dies bedeutet für Unternehmen eine zunehmende Schwierigkeit, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement kann helfen, die damit verbundenen Schwierigkeiten zu reduzieren. Dies geschieht genau dann, wenn es gelingt die Arbeitsfähigkeit aller Mitarbeiter über das Alter von 50 Jahren hinaus zu erhalten. Also geht es bei der betrieblichen Gesundheit auch um eine strategische Maßnahme zur Fachkräftesicherung.

Die Reifegrade des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind dann

  1. Compliance Orientierung
  2. Entwicklung der individuellen Resilienz
  3. Entwicklung der organisationalen Resilienz
  4. Schaffung einer Neuen Qualität der Arbeit

Das Management Institut Dortmund  – das MID –  unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Reifegradentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Der Geschäftsführer Rainer Weichbrodt ist autorisierter Berater des Modellprogramms UnternehmensWert Mensch. Ein Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Unternehmen können hier bei Einhalten der Förderkriterien bis zu 80% Beratungszuschuss erhalten.

„Unternehmen müssen lernen, wie sie die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter erhalten bzw. erhöhen“, so Weichbrodt, dessen Unternehmen im Jahre 2005 die NewDeals Prädikatsauszeichnung für innovative Personalkonzepte erhielt.